Aufklärung und Einwilligung über die Anästhesie

Zur Schmerzausschaltung muss Ihr Zahn mit einer Anästhesie betäubt werden. Komplikationen bei dieser Art von Anästhesie sind sehr selten, trotzdem sind wir gesetzlich verpflichtet, Sie auf allgemeine und spezifische Risiken hinzuweisen:

Häufige Nebenwirkungen

  • Schwellung/ eingeschränkte Beweglichkeit des betäubten Bereichs

Gelegentliche Nebenwirkungen

  • Bluterguss mit Schwellung
  • Schmerzen, bzw. Missempfindungen bei der Nervberührung und/oder der Einstichstelle

Sehr seltene Nebenwirkungen

  • Entzündung der Einstichstelle
  • Hängende Lippe/Wange
  • Kreislaufkollaps, Bewusstlosigkeit
  • Dauerhafte Gefühllosigkeit im Verlaufsgebiet des betäubten Nerven
  • Allergische Reaktionen auf verwendete Wirkstoffe

Ich wurde von meinem behandelnden Zahnarzt umfänglich über die Risiken einer Anästhesie aufgeklärt. Alle meine Fragen wurden verständlich und vollständig beantwortet. Ich benötige keine weitere Überlegungsfrist und willige in die Verabreichung einer Anästhesie für die zahnärztliche Behandlung ein.